Reichsformat

Die Industrialisierung ermöglichte den Transport von Baumaterialien über größere Strecken und die Lieferanten mussten austauschbar sein. So wurde 1872 in Deutschland per Gesetz das so genannte „Reichsformat“ für Ziegel (heute „altes Reichsformat“) eingeführt: 25 cm × 12 cm × 6,5 cm. Damit konnte ein Gebäude aus Mauerziegeln verschiedener Herkunft erbaut werden. Für staatliche Bauten war die Anwendung dieses Formats verbindlich. Für andere Gebäude war es wirtschaftlicher geworden, normierte Ziegel zu verwenden, also auch diese herzustellen. Dieses Ziegelformat wurde 1869 von dem Berliner Baumeister Lämmerhirth vorgeschlagen. Damit wurde die Anzahl mit dem Planungsmaß 1 Kubikmeter Bauwerk verbunden. Ein Kubikmeter Mauerwerk inklusive 1 cm Fuge und üblichen Verlusten an den Ecken bestand aus 400 Ziegeln.

Mit dem metrischen System wurde das (neue) Reichsformat mit 24 cm × 11,5 cm × 6,3 cm und das Normalformat mit 24 cm × 11,5 cm × 7,1 cm notwendig. Mit dieser Ziegelgrundfläche und einem Zentimeter Moertelfuge waren die Bauten in 1/8-Meter-Einheiten gerastert (oktametrisches System). Durch eine fehlende oder zusätzliche Mörtelfuge bei Innen- und Außenmaßen ergibt sich immer eine Differenz von +/- 1 Zentimeter. Auf dieses Baurichtmaß  genannte Raster wurden später die Maße anderer Bauwerke, wie zum Beispiel Fenster und Türen, abgestimmt und in ihren Maßen genormt.

Andere Länder und bestimmte Regionen haben andere Formate entwickelt. Die Rohdichte von Ziegeln beträgt je nach den Bedingungen beim Brennen zwischen 1,4–2,0 kg/dm³. Formate und Rohdichten sind für Deutschland in der Ziegelnorm geregelt.

(Quelle: Wikipedia)

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