Renovierung eines denkmalgeschützten Dachs mit neu gebrannte nach Historische Muster Biberschwanziegeln
Die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes birgt viele Einschränkungen. Es ist erforderlich, die Zustimmung der entsprechenden Institutionen einzuholen (einschließlich einer Baugenehmigung mit einem von der Baudenkmalamt genehmigten Arbeitsplan) und die Zustimmung und Überwachung des örtlichen Denkmalpflegers einzuholen, bevor ein Antrag auf Baugenehmigung gestellt wird. Dies gilt oft unabhängig davon, ob das Gebäude selbst im Register der Denkmäler eingetragen ist oder ob es sich beispielsweise nur um die architektonische Gestaltung einer Straße handelt.
Bei der Renovierung eines denkmalgeschützten Hauses verlangt der Denkmalpfleger normalerweise, dass das äußere Erscheinungsbild des Gebäudes, einschließlich der Fassade und des Dachs, erhalten bleibt. Er hat auch Einfluss auf die Auswahl des Renovierungsteams (mindestens 2 Jahre Erfahrung bei der Restaurierung von Denkmälern) sowie auf die Auswahl der für die Arbeiten verwendeten Baumaterialien. Natürlich wäre es ideal, Materialien aus der Epoche zu verwenden, aber diese Lösung ist oft nicht umsetzbar. Daher sollten Materialien für die Renovierung eines denkmalgeschützten Gebäudes so ausgewählt werden, dass sie langlebig, hochwertig und stilistisch am besten zur jeweiligen Epoche passen.
Und was muss man über die Dachrenovierung in einem denkmalgeschützten Haus wissen? Hier sind einige Informationen:
- Überprüfung des örtlichen Bebauungsplans: Überprüfen Sie, ob dort Vorgaben zum städtebaulichen Erscheinungsbild der Umgebung wie Dachformen oder Farben aufgeführt sind.
- Zustand des bestehenden Dachstuhls: Stellen Sie sicher, dass die vorhandene Dachkonstruktion in gutem Zustand ist. Wenn Teile ausgetauscht werden müssen, sollten diese im Einklang mit den historischen Bautechniken erfolgen.
- Wärmedämmung des Dachs: Obwohl keine äußeren Änderungen vorgenommen werden, erfordert die Installation von Wärmedämmung normalerweise ebenfalls die Zustimmung des Denkmalpflegers.
Die Erneuerung der Dachziegel ist ebenfalls strengen Auflagen unterworfen. Wenn der Austausch der Dachdeckung nicht vom Baudenkmalamt genehmigt wurde (z. B. wenn er nicht geplant war), wird der örtliche Denkmalpfleger die Arbeiten nicht zulassen.